Rechtsverbindlichkeit des Säugetiergutachtens hinsichtlich § 2 des Tierschutzgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Präsidenten des Verbandes Deutscher Zoodirektoren – VDZ (dpa-Meldung vom 1. November 2011), dass das Säugetiergutachten nicht rechtsverbindlich, sondern lediglich eine Orientierungshilfe sei, oder wie beurteilt die Bundesregierung Bedeutung und Verbindlichkeit des Säugetiergutachtens hinsichtlich der Konkretisierung des § 2 des Tierschutzgesetzes?