Rechtsverbindlichkeit der Prioritätenliste "Priorisierung der baureifen Bundesfernstraßen" des Landes Baden-Württembeg
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Muss sich das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung an die von der baden-württembergischen Landesregierung am vergangenen Montag der Öffentlichkeit vorgestellten „Prioritätenliste“ („Priorisierung der baureifen Bundesfernstraßen“) halten, bzw. ist diese Priorisierung rechtsverbindlich für die Bundesregierung (vgl. u. a. DIE WELT vom 21. Juni 2012)?<br /> <br /> Wird sich das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung an die Vorschläge halten?