Rechtsverbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen auf europäischer Ebene
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird sich die Bundesregierung nach den Ankündigungen des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller und des Bundesministers für Arbeit und Soziales Hubertus Heil im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft, die "Regelung von Sorgfaltspflichten" weiter voranzubringen und "das Thema ganz oben auf die Agenda der deutschen Ratspräsidentschaft" zu setzen (www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2019/februar/190220_pm_008_Bundesminister-Mueller-und-Heil-werben-fuer-faireLieferketten/index.html), im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Jahr 2020 für rechtsverbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen auf europäischer Ebene einsetzen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für ihre zukünftige Beteiligung an den Verhandlungen über die Erarbeitung eines verbindlichen Abkommens zum Menschenrechtsschutz in der globalisierten Wirtschaft (Binding Treaty) daraus, dass die EU den Schlussfolgerungen und Empfehlungen für den weiteren Verlauf der Verhandlungen, die von der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe der Binding Treaty Verhandlungen formuliert wurden, ihre Unterstützung zugesagt hat (www.freitag.de/autoren/der-freitag/freundin-der-konzerne) und so – wie von der Bundesregierung gefordert – die Haltung sich "kritisch-konstruktiv" in den Treaty-Prozess einzubringen mit Leben gefüllt hat (Antwort des Staatsministers Niels Annen auf meine Mündliche Frage 55, Plenarprotokoll 19/85)?