Rechtsunsicherheit in Bezug auf Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung aufgrund der Änderung des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchem Grund wurde nach § 24 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO) in der Fassung des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes die Anwendung des bisherigen § 371 der Abgabenordnung (AO) im Vergleich zum Regierungsentwurf, der noch auf den Tag nach der Verkündung abstellte, auf das Datum des Änderungsgesetzes vorverlegt, und nach welcher Maßgabe ist dann § 371 AO zwischen dem Datum des Änderungsgesetzes und dem Tag der Verkündung anzuwenden, auch vor dem Hintergrund, dass das Datum des Änderungsgesetzes den Steuerbürgern erst nachträglich bei der Verkündung bekannt wird, so dass hierdurch eine Rechtsunsicherheit eintritt, bis zu welchem Datum nun exakt Teilselbstanzeigen nach altem Recht noch vorgenommen werden können?