Rechtsunsicherheit durch die Umsatzsteuerregelung für Bildungsdienstleistungen ab 2026
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt, dass infolge der Neuregelung des § 4 Nummer 21 des Umsatzsteuergesetzes durch § 25 Nummer 4 des Jahressteuergesetzes 2024 nach meinen Informationen bei Bildungsdienstleistern erhebliche Rechtsunsicherheit besteht – so steht etwa im Raum, dass Schwimmkurse sowie andere private Bildungsangebote ab dem 1. Januar 2026 mit 19 Prozent Umsatzsteuer belegt werden –, und plant die Bundesregierung, in der laufenden Legislaturperiode die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsdienstleistungen so zu regeln, dass Angebote wie Schwimmkurse weiterhin steuerfrei bleiben, um empfindliche Teuerungen oder Finanzierungsdefizite für Angebote des sozialen Zusammenhalts zu verhindern, insbesondere da die bisherige Vertrauensschutzregelung Ende 2025 ausläuft?