Rechtsunsicherheit bei der osteopathischen Leistungserbringung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist das Bundesgesundheitsministerium der Aufforderung der 89. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) im Juni 2016 nachgekommen, zu prüfen, wie die durch verschiedene Gerichtsurteile entstandene Rechtsunsicherheit im Hinblick auf die Voraussetzungen, Finanzierungs- und Haftungsfragen der osteopathischen Leistungserbringung ausgeräumt werden können und ob das Berufsbild der Osteopathinnen und Osteopathen einer Reglementierung durch ein eigenes Berufsgesetz bedarf (www.gmkonline.de/Beschluesse.html?id=421&jahr=2016), und welche Ergebnisse hat diese Prüfung erbracht?