Rechtsunklarheiten in Bezug auf die steuerliche Behandlung von Trägern und Erbringern von Freiwilligendiensten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung im Bereich der umsatzsteuerlichen Behandlung von Freiwilligendiensten Rechtsunklarheiten in Bezug auf die steuerliche Behandlung von Verwaltungsleistungen zwischen Träger und Einsatzstelle von Erbringern von Freiwilligendiensten, und wird es im Zuge der Einführung des Bundesfreiwilligendienstes eine Klarstellung des BMF geben, welche Leistungen im Bereich der Freiwilligendienste welchem Umsatzsteuersatz unterliegen?