Rechtsstaatlichkeit in Spanien in Bezug auf die Kunstfreiheit für Musiker
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welcher Begründung kommt die Bundesregierung trotz der Feststellung des "Freemuse State of Artistic Freedom"-Berichts 2020, dass in Spanien im Jahr 2019 weltweit die meisten Künstlerinnen und Künstler inhaftiert waren (vgl. https://freemuse.org/news/the-state-of-artistic-freedom-2 020/, S. 13), dass 31 Prozent der weltweiten Fälle von Missbrauch von Antiterrormaßnahmen zur Verfolgung von Künstlerinnen und Künstlern in Spanien registriert wurden (vgl. S. 17) und dass Spanien zur Top 6 derjenigen Länder gehört, die die Kunstfreiheit für Musikerinnen und Musiker illegitim einschränken (vgl. S. 22), zu ihrer Einschätzung, "dass Gerichtsverfahren in Spanien den rechtsstaatlichen Anforderungen an richterliche Unabhängigkeit und an ein faires Verfahren entsprechen?" (s. Antwort auf meine Schriftliche Frage 74 auf Bundestagsdrucksache 19/24261)?