Rechtsstaatlichkeit der Telefonüberwachung sichern (G-SIG: 15010498)
Konkretisierung der Telefonüberwachung im § 100a StPO, dauerhafte Verfahrenskontrolle durch die zuständigen Richter, Sicherstellung, dass überwachte Personen nach Abschluß informiert werden, jährlicher Bericht an den Deutschen Bundestag über durchgeführte Telefonüberwachungen