Rechtsstaatliche Standards bei EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen ohne vorherige Anhörung und Offenlegung der Beweislage verhängt werden, und wie bewertet sie dies im Hinblick auf rechtsstaatliche Mindeststandards?