Rechtssicherheit und Transparenz bei Lebensmittelkontrollen endlich herstellen
Regelung zur aktiven Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Behörden im LFGB und VIG, rechtssichere Ausgestaltung der Informationspflicht der Behörden in § 40 1a LFGB, Rechtsgrundlage für bundeseinheitliche Hygienekennzeichnung für Gaststätten und lebensmittelverarbeitende Betriebe (Hygienebarometer oder Smiley), VIG-Überarbeitung, Konkretisierung der Eigenkontroll-, Dokumentations-, Offenlegungs- und Informationspflichten der Unternehmen, Vergleichbarkeit der amtlichen Kontrollen, Verbesserung des Informationsaustauschs zw. den Ländern, Einrichtung einer Kontrolldatenbank