Rechtssicherheit für Straßenverkehrsämter in Bezug auf die Stilllegung nicht umgerüsteter Fahrzeuge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält es die Bundesregierung angesichts der nach Einleitung rechtlicher Schritte erfolgten Aufhebung einer Verfügung des Straßenverkehrsamtes Euskirchen, mit der ein vom Abgasskandal betroffener, aber nicht umgerüsteter VW Amarok stillgelegt werden sollte (vgl. www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/vw-zulassungsentzug-erste-verkehrsaemter-straeuben-sich-vw-diesel-stillzulegen-a-1174820.html), für erforderlich, Rechtssicherheit bei der Stilllegung nicht umgerüsteter Fahrzeuge für Straßenverkehrsämter durch einen entsprechenden Erlass herzustellen (bitte begründen), und wenn ja, wann wird die Bundesregierung einen solchen Erlass tätigen?