Rechtssicherheit für Schwangerschaftsabbrüche durchführende Ärzte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der erneuten Verurteilung von Kristina Hänel bzw. der Rückweisung ihrer Revision durch das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/aerztin-informierte-ueber-abtreibung-kristina-haenel-zieht-nach-verurteilung-vor-bundesverfassungsgericht/26934304.html) das Ziel, durch die Neuregelung von § 219a des Strafgesetzbuches (StGB) Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, Rechtssicherheit zu gewähren, für erreicht, und inwiefern stimmt die Bundesregierung meiner Auffassung zu, dass diese Rechtsunsicherheit für Ärztinnen und Ärzte die Versorgungssituation von Frauen, die sich zu einem Schwangerschaftsabbruch entschieden haben, verschlechtert?