Rechtssicherheit für Au-pair-Verhältnisse (G-SIG: 14012379)
Anerkennung der Sozialversicherungsfreiheit von Au-pair-Kräften durch die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger nur bei einem Taschengeld von maximal 400 DM monatlich und dem Besuch eines ausreichenden Sprachkurses, Erklärung der Gasteltern über diese Sachverhalte bei Beantragung des Einreisevisums