Rechtssicherheit bei Forderungen Dritter gegenüber nicht am Meldeort wohnhaften Bundesbürgern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass Bundesbürger auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht angemeldet sind bzw. bei erfolgter Anmeldung die tatsächliche Wohnung nicht identisch mit dem Meldeort ist, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um in diesen Fällen Rechtssicherheit bei Forderungen Dritter zu schaffen?