Rechtssicherheit bei den Kohleausstiegsverträgen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Tritt der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland im Rahmen des Kohleausstieges auch dann in Kraft, wenn nicht alle betroffenen Firmen unterschrieben haben, und müssen die Firmen ihre Kraftwerke laut Kohleausstiegsgesetz im Jahr 2021 vom Netz nehmen, auch wenn die EU-Kommission die vorgesehenen Entschädigungen für die Betreiber nicht genehmigt?