Rechtssicherer Umgang der Ausländerbehörden mit aus Drittstaaten über die Ukraine einreisenden Flüchtlingen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche rechtlichen Empfehlungen gibt die Bundesregierung den kommunalen Ausländerbehörden bezüglich des rechtssicheren Umgangs mit vermeintlich oder tatsächlich aus der Ukraine in die Bundesrepublik Deutschland einreisenden Personen, die weder über eine urkainische Staatsbürgerschaft noch über einen ukrainischen Aufenthaltstitel verfügen, sich zugleich aber auf die Richtlinie 2001/55/EG (sogenannte "Massenzustrom-Richtlinie") berufen, bezüglich der Ansprüche auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?