Rechtssichere Zuweisung von Haushaltsmitteln durch das BMF
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie stellt die Bundesregierung im Rahmen der aktuellen Haushaltsaufstellung sicher, dass die Haushaltsmittel des Ressorts rechtssicher zugewiesen und verausgabt werden können, wenn nach derzeitiger Lage – insbesondere angesichts der parallelen Beratungen von zwei Haushaltsjahren – keine klar niedergelegten Verwaltungsvorschriften bzw. Ressortzuschnitte vorliegen, die eine eindeutige Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Bundesministerien gewährleisten (z. B. Ressortzuständigkeiten zwischen dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt und dem Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)?