Rechtssichere Approbationserteilung für Medizinabsolventinnen und -absolventen aus Polen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung übergeordnete europarechtliche Grundsätze, die die in Deutschland für die ärztliche Berufszulassung (Approbation) zuständigen Behörden zur Erteilung einer Approbation abweichend von den Voraussetzungen der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG in der Fassung vom 15. April 2019) verpflichten, und inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Länder darin, rechtssichere Wege für die Erteilung der Approbation für Medizinabsolventinnen und -absolventen aus Polen zu schaffen?