Rechtsrahmen für eine neue Fassung der Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung nach der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 2. März 2021, Az. C-746/18) der Ansicht, dass die Europäische Union Rechtsvorschriften erlassen soll, um einen einheitlichen Rechtsrahmen für eine neue Fassung der Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene zu schaffen, und falls ja, sollte dies einem umfassenden oder einem gezielten Ansatz folgen (bitte begründen)?