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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-236001

Rechtsprechung zur Personen-Fotografie

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie sieht die Bundesregierung das Verhältnis der Datenschutzgrundverordnung zum Kunsturhebergesetz bzw. zur Rechtsprechung des Artikels 5 des Grundgesetzes hinsichtlich der Personenfotografie durch Journalistinnen und Journalisten, aber auch durch die Allgemeinbevölkerung (vor allem vor dem Hintergrund aktueller juristischer Bewertungen, vgl. etwa hier www.fotorecht-seiler. eu/dsgvo-und-fotografie-teil-3/ oder auch den Vermerk &quot;Rechtliche Bewertung von Fotografien einer überschaubaren Anzahl von Menschen nach der DSGVO außerhalb des Journalismus&quot; des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit), und sieht die Bundesregierung einen gesetzlichen Klarstellungs- bzw. Regelungsbedarf, wie es Artikel 85 DSGVO für die EU-Mitgliedstaaten ausdrücklich vorsieht, damit die Pressearbeit (und damit in Folge die Presse- und Meinungsfreiheit) sowie allgemeine Personenfotografie (zum Beispiel touristische) durch die Datenschutzgrundverordnung nicht weitergehenden Einschränkungen oder zusätzlichen rechtlichen Abwägungen unterliegen?