Rechtsprechung zur Personen-Fotografie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie sieht die Bundesregierung das Verhältnis der Datenschutzgrundverordnung zum Kunsturhebergesetz bzw. zur Rechtsprechung des Artikels 5 des Grundgesetzes hinsichtlich der Personenfotografie durch Journalistinnen und Journalisten, aber auch durch die Allgemeinbevölkerung (vor allem vor dem Hintergrund aktueller juristischer Bewertungen, vgl. etwa hier www.fotorecht-seiler. eu/dsgvo-und-fotografie-teil-3/ oder auch den Vermerk "Rechtliche Bewertung von Fotografien einer überschaubaren Anzahl von Menschen nach der DSGVO außerhalb des Journalismus" des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit), und sieht die Bundesregierung einen gesetzlichen Klarstellungs- bzw. Regelungsbedarf, wie es Artikel 85 DSGVO für die EU-Mitgliedstaaten ausdrücklich vorsieht, damit die Pressearbeit (und damit in Folge die Presse- und Meinungsfreiheit) sowie allgemeine Personenfotografie (zum Beispiel touristische) durch die Datenschutzgrundverordnung nicht weitergehenden Einschränkungen oder zusätzlichen rechtlichen Abwägungen unterliegen?