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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-63890

Rechtsprechung bei der Verweigerung von Drogentests

Stage otherUpdated 4mo ago

<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Auf welche konkrete Rechtsprechung bezieht sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage &quot;Drogentests der Arbeitsagenturen&quot; (Bundestagsdrucksache 18/2696), in der zum Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) ausgesagt wird, dass der &quot;Eintritt einer Sperrzeit wegen Verweigerung des Drogentests [. . .] nicht möglich [wäre], da es sich nach der Rechtsprechung um eine höchstpersönliche Entscheidung handelt, ob man sich einer Untersuchung unterzieht oder nicht&quot;, und wie rechtfertigt die Bundesregie-rung angesichts dieser Begründung die unterschiedlichen Folgen einer Verweigerung des Drogentests im SGB II (Bestrafung der Verweigerung mit Sanktionen) und im SGB III (keine Sperrzeiten als Strafe für die Verweigerung)? </p>