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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-302960

Rechtslage zur Kfz-Steuerbefreiung für auf Elektroantrieb umgerüstete Fahrzeuge

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern vertritt die Bundesregierung nach wie vor die auf der Homepage des Zolls hinterlegte Sichtweise, dass Fahrzeuge, die in der Zeit vom 18. Mai 2016 bis zum 31. Dezember 2025 nachträglich zu einem reinen Elektrofahrzeug umgerüstet wurden bzw. werden, unabhängig vom Datum der Erstzulassung nach § 3d Absatz 4 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) für die Dauer von zehn Jahren von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden (www.zoll.de/DE/Fachthem en/Steuern/Verkehrsteuern/Kraftfahrzeugsteuer/St euerverguenstigungen/Elektrofahrzeuge/elektrofa hrzeuge_node.html), obwohl laut Urteil des Bundesfinanzhofes vom 5. Juli 2018 &ndash; III R 41/17 &ndash; die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge nach § 3d KraftStG a. F. explizit mit dem Datum der erstmaligen Zulassung des Personenkraftwagens beginnt und es dabei nicht darauf ankommt, ob es sich um ein Elektroneufahrzeug oder um ein umgerüstetes Fahrzeug handelt und es daher bei umgerüsteten Fahrzeugen vorkommen kann, dass der Begünstigungszeitraum bereits teilweise oder vollständig verstrichen ist, wenn die Voraussetzungen der Steuerbefreiung erstmals vorliegen (www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201850198/)?