Rechtslage zur Bejagung und zum Schutz von Waschbären
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Rechtfertigt die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, nach Auffassung der Bundesregierung, die "intensive Bejagung" von Waschbären, wie sie z. B. im Ostalbkreis praktiziert wird (www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ulm/im-ostalbkreis-werden-immer-mehr-waschbaeren-erlegt-100.html), oder plant die Bundesregierung, sich bei der anstehenden Novelle der "Unionsliste" invasiver Arten für eine Streichung des Waschbären von der Liste der invasiven Arten einzusetzen (bitte begründen)?