Rechtslage zum Tragen von Schutzmasken in Kraftfahrzeugen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die Rechtslage zum Tragen von Schutzmasken und vergleichbaren Schutzobjekten, die das Gesicht teilweise verdecken, in Kraftfahrzeugen in der gegenwärtigen Corona-Krise und insbesondere im Hinblick auf die jetzt in vielen Bundesländern erlassene Maskenpflicht, und wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Fahrzeugführende, etwa von Bussen, Taxis und Fahrdiensten, durch das Tragen von Masken zum Schutz der eigenen Gesundheit und der Gesundheit ihrer Fahrgäste nicht für Verstöße gegen den § 23 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung belangt werden?