Rechtslage für die militärische Nutzung des zivilen Flughafens Leipzig/Halle
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Wie schätzt die Bundesregierung die Rechtslage zur Nutzung des Flughafens Leipzig/Halle ein, der als ziviler Flughafen genehmigt ist und für den keine Genehmigung für eine regelmäßige militärische Nutzung erteilt wurde, dessen zivile Infrastruktur (zivile Terminals, Lagerhallen, Parkplätze sowie eine Eisenbahnrampe) aber gemäß eines Berichts des Mitteldeutschen Rundfunks vom 27. November 2009 regelmäßig von der Bundeswehr für militärische Flüge genutzt wird, und teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Berliner Luftfahrtrechtlers Prof. Dr. Elmar Giemulla, dass die o. g. Vorgänge nicht durch die Betriebserlaubnis des Zivilflughafens gedeckt seien?<br /> <br /> Wie schätzt die Bundesregierung angesichts der Gefährdung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Flughafens und der zivilen Flugreisenden durch die militärische Nutzung des Flughafens Leipzig/Halle sowie angesichts der Unklarheit bezüglich der Betriebserlaubnis des Flughafens die versicherungsrechtliche Lage ein?</span>