Rechtskonformität von abschnittsweisen Geschwindigkeitsüberwachungen auf Bundesfernstraßen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung die Einrichtung von abschnittsweisen Geschwindigkeitsüberwachungen („Section Control“) auf Bundesfernstraßen, wie sie beispielsweise in Niedersachsen auf dem Abschnitt der Bundestraße 6 zwischen Laatzen und Sarstedt durchgeführt wird, mit Blick auf die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2019 (1 BvR 2795/09 und 1 BvR 3187/10) für mit der derzeitigen Rechtslage vereinbar?