Rechtskonformität der Verwaltungsakte des BMU bei Strommengenübertragungen zwischen Atomkraftwerken
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Vorkehrungen hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit getroffen, um sicherzustellen, dass in seine Zuständigkeit fallende Verwaltungsakte – insbesondere zu Fragen von Strommengenübertragungen bei Atomkraftwerken – durch die Mitwirkung Gerald Hennenhöfers nicht aufgrund des § 20 des Verwaltungsverfahrensgesetzes rechtswidrig werden, und für welche konkreten Bereiche gelten diese Vorkehrungen?