Rechtshilfeersuchen Russlands zum Fall Nawalny
Originaltext der Frage(n): <div><br /> Beabsichtigt die Bundesregierung, der russischen Regierung, die bereits drei entsprechende Rechtshilfeersuchen gestellt hat, auf dem Wege der Rechtshilfe Informationen zum Fall Alexej Nawalny zur Verfügung zu stellen, die zu dessen Aufklärung beitragen können, und wenn nein, warum nicht (Bezug: www.spiegel.de/politik/deutsc hland/alexej-nawalny-gerhard-schroeder-zweifeltan-sichtweise-der-bundesregierung-a-1c069bf8-e d0d-408d-a970-70f170ea3ba5)?<br /> <br /> Wie erwartet die Bundesregierung, dass die russische Regierung der Forderung der Bundesregierung nachkommen kann, mehr zur Aufklärung des Falles Alexej Nawalny zu tun, falls die Bundesregierung den Rechtshilfeersuchen der russischen Regierung nach Übermittlung der der Bundesregierung vorliegenden Informationen weiterhin nicht nachkommt, und inwieweit hält die Bundesregierung die Drohung mit Sanktionen für gerechtfertigt, falls Russland nichts mehr zur Aufklärung des Falles unternehme, wenn die Bundesregierung die ihr vorliegenden Informationen, die zur Aufklärung des Falles beitragen könnten, der russischen Regierung nicht zur Verfügung stellt (Bezug: www.spiegel.de/politik/ausland/alexej-na walny-heiko-maas-attackiert-russland-vor-der-uno-wegen-vergiftung-des-kremlkritikens-a-b09293 e8-2d0d-4360-aa57-0e38e6b37e8e)?<br /> </div>