Rechtshilfeersuchen Russlands in Bezug auf die Einlieferung von Alexej Nawalny in ein deutsches Krankenhaus
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auf das Rechtshilfeersuchen der russischen Generalstaatsanwaltschaft, das am 27. August 2020 an das Bundesamt für Justiz im Rahmen der Überprüfung in Sachen der Krankenhauseinlieferung von Alexej Nawalny gerichtet wurde, reagiert, und inwieweit wurden russische Behörden über die Untersuchungsergebnisse des Spezial-Labors der Bundeswehr, welches von der Charité – Universitätsmedizin Berlin zu einer toxikologischen Untersuchung veranlasst wurde, unterrichtet (z. B. angeben, wann unterrichtet wurde, Datum, welche russische Behörde wurde durch welche deutsche Behörde unterrichtet, welche Unterlagen wurden übermittelt), vor dem Hintergrund, dass dem Botschafter der Russischen Föderation bei dessen Unterrichtung durch die Bundesregierung am 2. September 2020 vermeintlich keine auf Fakten basierten Unterlagen übergeben wurden (https://russische-botschaft.ru/de/2020/09/02/kommentar-der-russischen-botschaft-in-deutschland-vom-2-september-2020/)?