Rechtsgutachten zum Verständnis von "Varianten der Geschlechtsentwicklung" in § 45b Personenstandsgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis des vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beauftragten Rechtsgutachtens zum Verständnis von Varianten der Geschlechtsentwicklung in § 45b des Personenstandsgesetzes (PStG) vom 2. Dezember 2019 (s. Mangold/Markwald/Röhner: Gutachten "Varianten der Geschlechtsentwicklung", S. 19), dass vom Begriff "Varianten der Geschlechtsentwicklung" in § 45b PStG auch Transgeschlechtlichkeit und nichtbinäre Geschlechtsidentität umfasst seien und das diesbezügliche Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) an die Innenministerin und Senatsverwaltungen für Inneres der Länder vom 10. April 2019 (Rundschreiben des BMI vom 10. April 2019 – V II 1 – 20103/2717 –) mit den Grundrechten von inter- und transgeschlechtlichen Personen unvereinbar sei, da es als Versuch der öffentlichen Gewalt wahrgenommen werden könne, ärztliches Personal von der Ausstellung ärztlicher Atteste für inter- und transgeschlechtliche Personen abzuhalten, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Ergebnis?