Rechtsgutachten der EU zur Terrorlistung der iranischen Revolutionsgarden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum haben die Bundesministerin des Auswärtigen und das Auswärtige Amt die Unwahrheit gesagt, was den Inhalt des Rechtsgutachtens der EU zur Terrorlistung der Revolutionsgarden angeht, aus dem keineswegs hervorgeht, dass die Terrorlistung rechtlich momentan nicht möglich ist (vgl. Jean Philipp-Baeck, "Hinters Rechtsgutachten geduckt" vom 18. Dezember 2023 auf www.taz.de)?