Rechtsgrundlage zur Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie steht die Bundesregierung meinen Bedenken hinsichtlich einer ungenügenden Rechtsgrundlage zur Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen – BMF – vom 9. April 2020) gegenüber, die ich u. a. deshalb als äußerst kritisch ansehe, weil § 3 Nummer 11 EStG für eine pauschale Befreiung von solchen Beihilfen und Unterstützungen privater Arbeitgeber in Höhe von 1.500 Euro schon nach seinem Wortlaut keine Rechtsgrundlage bietet, R 3.11 Absatz 2 der Lohnsteuer-Richtlinie (LStR) als bloße norminterpretierende Verwaltungsvorschrift diesen rechtsstaatlichen Mangel offenkundig nicht beheben kann, und auch die §§ 163, 227 der Abgabenordnung (AO), wonach die Finanzbehörden im Einzelfall die Nichtbesteuerung einer Beihilfe oder Unterstützungsleistung auf persönliche "Billigkeitsgründe" stützen kann, keine ausreichende Rechtsgrundlage bietet, da die Finanzbehörden durch die Anwendung dieser Vorschriften nicht zu einer "strukturellen Gesetzeskorrektur" (Beschluss des Bundesfinanzhofs – BFH – vom 28. November 2016 – GrS 1/15 BStBl 2017 II S. 393) berechtigt sind (bitte begründen), und welche jeweiligen Folgen ergäben sich im Falle eines rechtsstaatlichen Defizits?