Rechtsgrundlage für Zulassungen von baulichen Anlagen in Ferienhaus- oder Wochenendgebieten für einen dauerhaften Wohnzweck
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Geht die Bundesregierung davon aus, dass § 12 Absatz 7 des Baugesetzbuchs den Gemeinden eine hinreichende Rechtsgrundlage dafür eröffnet, in bestehenden Ferienhaus- oder Wochenendgebieten bauliche Anlagen dauerhaft zu Wohnzwecken zuzulassen, oder erwägt die Bundesregierung eine weitergehende Klarstellung, um bestehenden Wohnraum im ländlichen Raum dauerhaft zu schützen?