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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-271281

Rechtsgrundlage für Testungen auf Covid-19 im Zusammenhang mit Abschiebungen

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie kommt das Bundesinnenministerium zu der Einschätzung, dass § 82 Absatz 4 Satz 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes als Rechtsgrundlage für Zwangstestungen auf COVID-19 im Zusammenhang mit Abschiebungen genügt, wie es aus dem Schreiben des Bundesinnenministeriums durch den Staatssekretär Dr. Helmut Teichmann an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport des Landes Berlin zu der &quot;Rechtsgrundlage auf Tests auf COVID-19 im Zusammenhang mit Abschiebungen&quot; vom 21. August 2020 hervorgeht, obwohl die Norm meiner Auffassung nach lediglich für die Feststellung der Reisefähigkeit, also, ob jemand so erkrankt ist, dass eine Beförderung nach objektivem Maßstab der allgemeinen Lebenserfahrung nicht zumutbar ist, dient, und wie rechtfertigt die Bundesregierung den Eingriff mithilfe von Zwang in die körperliche Unversehrtheit, obwohl die Testung auf eine COVID-19-Erkrankung in diesem Zusammenhang nicht mit der Beurteilung der Reisefähigkeit in Verbindung steht, sondern zur Erfüllung von Einreisebestimmungen der Herkunftsstaaten und Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften dient?