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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-290205

Rechtsgrundlage für einen Verzicht von Corona-Teststellen auf Erhebung des Eigenanteil in Höhe von drei Euro pro Testung

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die am 24. Juni 2022 von dem Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach im Rahmen seiner Pressekonferenz zur Dritten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) gemachten Aussage, wonach es von der TestV gedeckt sei, wenn die Testzentren auf den in § 4a Absatz 2 TestV genannten Eigenanteil der zu testenden Person von 3 Euro pro Testung verzichten (Pressekonferenz vom 24. Juni 2022, ganz unten im Link: www.zdf.de/nachrichten/video/corona-lauterbachbuergertests-102.html), und wenn ja, auf welche konkrete Rechtsgrundlage stützt die Bundesregierung ihre Auffassung?