Rechtsgrundlage für eine Gegenwehr auf Cyberangriffe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die derzeitige Rechtsgrundlage für die Behörden ausreichend, um eine aktive Gegenwehr auf Cyberangriffe durchzuführen, oder sind hier angesichts der Bedrohungslage Nachbesserungen in Bezug auf die Befugnisse der Sicherheitsbehörden notwendig?