Rechtsgrundlage für die Überwachung von Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst bzw. das Bundesamt für Verfassungsschutz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher Rechtsgrundlage überwacht der Bundesnachrichtendienst (BND) Mitglieder der Bundespressekonferenz und weitere Journalisten, die ausschließlich im Inland tätig waren und sind, und auf welcher Rechtsgrundlage hat das Bundesamt für Verfassungsschutz Informationen, beispielsweise über den Journalisten Helmut Lorscheid, an den BND weitergereicht?