Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten zu Mitgliedern kurdischer Vereine an das BfV bzw. BKA
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher Rechtsgrundlage werden beim Bundesverwaltungsamt gespeicherte Daten zu Mitgliedern kurdischer Vereine an das Bundesamt für Verfassungsschutz bzw. das Bundeskriminalamt im Wege der Spontanübermittlung übermittelt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 6 und 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. "Diskriminierung von Migrantenselbstorganisationen im Vereinsrecht", https://dser ver.bundestag.de/btd/20/015/2001565.pdf), und welchen konkreten Inhalt – insbesondere in Bezug auf Verfahren und Zuständigkeiten – hat der für die kurdischen Vereine maßgebliche Erlass des Bundesministerium des Innern von 1994 (vgl. Antwort des Parlamentarischer Staatssekretärs Stephan Mayer auf die Mündliche Frage 43 des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE.), https://dserver.bundestag.de/btp/19/19114.pdf)?