Rechtsgrundlage für die Nutzung des Vorgangsbearbeitungssystems @rtus durch die Bundespolizei
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher Rechtsgrundlage nutzt die Bundespolizei das Vorgangsbearbeitungssystem @rtus (originäre Rechte an der Software, Lizenzvertrag mit Hersteller oder Nutzungsvereinbarung mit Drittem), und hat die Bundespolizei bei der Benutzung von @rtus derzeit alle Zugriffsmöglichkeiten?