Rechtsgrundlage für die Denkmalpflege von im Bundesbesitz befindlichen Zeugnissen der deutsch-deutschen Teilung
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Auf welcher Rechtsgrundlage ist der Denkmalschutz für im Bundesbesitz befindliche Zeugnisse der deutsch-deutschen Teilung geregelt, wie beispielsweise das „Panzerdenkmal in Kleinmachnow“, das der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH gehört, und wer muss für Restaurierungsarbeiten bei diesen Denkmalen aufkommen, wenn Länder und Kommunen keine Erwerbsanfrage stellen bzw. zur Übernahme nicht bereit sind?</span>