Rechtsgrundlage für die Datenerfassung und den Datenaustausch von NSA und dem Bundesamt für Verfassungsschutz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Weigerung der Sprecherin des Bundesministeriums des Innern am 9. September 2013 anlässlich der Regierungspressekonferenz, die für Datenerfassung und Datenaustausch im Rahmen des gemeinsamen "Projekt[s] 6" der National Security Agency (NSA) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz geltenden Rechtsgrundlagen und Vorschriften "öffentlich zu kommunizieren", und gilt diese Begründung auch für die Weigerung, die Rechtsgrundlagen für die Erfassung und Überwachung Deutscher und Angehöriger anderer Staaten auf deutschem Boden durch die NSA und andere ausländische Geheimdienste zu benennen (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 8, 9, 10 des Abgeordneten Jan Korte (DIE LINKE.) auf Bundestagsdrucksache 17/14813)?