Rechtsgrundlage einer Asyl-Vorprüfung durch Bundespolizisten an den deutschen Grenzen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher genauen Rechtsgrundlage nehmen Bundespolizisten an den deutschen Grenzen bzw. zumindest im bayerischen Freilassing eine Art Asyl-Vorprüfung vor, bei der nach einer Befragung innerhalb weniger Stunden eine Entscheidung darüber gefällt wird, ob eine Person politisch verfolgt ist und einreisen darf oder "Wirtschaftsflüchtling" ist und zurückgewiesen wird (so ein Bericht in der Tagesschau vom 24. Januar 2016 und darin die Aussage eines Bundespolizisten, www.tagesschau.de/inland/fluechtlinge-deutschland-grenzen-101.html – dies steht im Widerspruch zur Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/7311, wonach um Schutz nachsuchende Drittstaatsangehörige derzeit nicht zurückgewiesen würden), und wie viele solcher angeblicher Wirtschaftsflüchtlinge (in dem Bericht werden inhaftierte Betroffene aus Afghanistan, Pakistan und dem Irak gezeigt) wurden bislang zurückgewiesen (bitte auch nach Herkunftsländern und Zeiträumen differenzieren und ins Verhältnis zur Zahl der kontrollierten Personen setzen)?