Rechtsgrundlage des "Takedown" der Schadsoftware Emotet
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher Rechtsgrundlage fanden die Maßnahmen im Rahmen des "Takedown" der Schadsoftware "Emotet" durch das Bundeskriminalamt und internationale Partner statt, und auf welche Rechtsgrundlage stützen sich nachgelagerte Maßnahmen, wie etwa die Verschiebung der Schadsoftware auf den betroffenen deutschen Opfersystemen in Quarantäne oder die Anpassung der Kommunikationsparameter der Schadsoftware (www.bka.de/DE/Presse/Listenseite_Pressemitteilungen/2021/Presse2021/210127_pmEmotet.html)?