Rechtsgrundlage der Sicherheitsmaßnahmen für den Bundespräsidenten-Kandidaten Joachim Gauck
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind Medienberichte zutreffend, nach denen der Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten, Joachim Gauck, zur Wahrnehmung von Terminen in einer gepanzerten Limousine – unter Wahrnehmung straßenverkehrsrechtlicher Sonderrechte – chauffiert wird und mit Personenschutz ausgestattet ist?<br /> <br /> Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dies?