Rechtsgrundlage der Kommunikationsüberwachung durch den BND
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus – bereits zuvor geäußerten – gutachtlichen Kritiken und Aufforderungen der Professoren Dres. Bäcker, Hoffmann-Riem und Papier aktuell gegenüber dem 1. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages am 22. Mai 2014, die Kommunikationsüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst (BND) sei mangels Rechtsgrundlage rechtswidrig und die Bundesregierung müsse die Bürger vor solch fremder Überwachung sowie Mitwirkung deutscher Dienste hieran weit stärker als bisher schützen ("erheblicher Handlungsbedarf", vgl. SZ vom 17. Mai 2014, SPIEGEL ONLINE vom 21. Mai 2014), und wird die Bundesregierung als Sofortmaßnahme die Kommunikationsüberwachung des BND umgehend stoppen, weil diese – nach Auffassung von Professor Hoffmann-Riem – die Menschenwürde der ausländischen Betroffenen nach Artikel 1 des Grundgesetzes verletzt?</p>