Rechtsgrundlage der Befugnisse des Leiters des Havariekommandos in Cuxhaven
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>In welchen Rechtsakten ist geregelt, dass der Leiter des Havariekommandos in Cuxhaven im Falle einer von ihm festgestellten komplexen Schadenslage auf alle Einheiten des Bundes und der Länder zurückgreifen kann, die er für die Bekämpfung des Schadensfalls benötigt, ohne dass diese Einheiten oder ihnen vorgesetzte Dienststellen einer Anforderung widersprechen könnten?</span>