Rechtsgrundlage der Ankäufe von Staatsanleihen durch die EZB
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es zu den Aufgaben der EZB gehört, wenn notwendig, Staatsanleihen in einem Umfang von über 100 Mrd. Euro aufzukaufen, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgten die bisherigen Ankäufe von Staatsanleihen?