Rechtsfolgen im Falle einer gescheiterten Streitbeilegung im Rahmen des Atomabkommens mit dem Iran
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Von welchen Folgen in rechtlicher Hinsicht geht die Bundesregierung aus, wenn nach einer Anrufung der Streitbeilegung im Rahmen des Atomabkommens mit dem Iran (JCPOA) es nach zweimal 15 Tagen nicht zu einer Streitbeilegung unter den verbliebenen Vertragspartnern kommt?