Rechtsfolgen bei Verstößen gegen den Beflaggungserlass
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gilt die Aussage des Bundesinnenministeriums, dass Verstöße gegen den Beflaggungserlass der Bundesregierung keine Rechtsfolgen nach sich zögen, für alle rechtswidrig gehissten Flaggen oder nur für bestimmte Flaggen (bitte auflisten, falls dies nur für bestimmte Flaggen gilt, www.berliner-zeitung.de/news/berlin-queer-lgbt-progresscsd-regenbogenflaggen-streit-zwischen-innen-und-familienministerium-li.250731)?